Soziotherapie · § 37a SGB V

Soziotherapie in und um Köln

Soziotherapie bietet Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen gezielte Unterstützung, um den Alltag besser zu bewältigen, soziale Beziehungen zu stärken und wieder mehr Selbstwirksamkeit zu erleben. Als systemisch orientierte Soziotherapeutin betrachte ich Menschen im Zusammenhang in ihrem Lebensumfeld, mit ihren Beziehungen, Ressourcen und individuellen Stärken.

Mögliche Ziele in der Soziotherapie sind, Schritt für Schritt mehr Stabilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erreichen.

Was bedeutet Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Leistung nach § 37a SGB V. 

Sie kann von Menschen, die aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu strukturieren oder notwendige Behandlungen eigenständig wahrzunehmen, in Anspruch genommen werden.

In der systemischen Soziotherapie arbeite ich lösungs- und ressourcenorientiert. Das bedeutet: wir suchen gemeinsam nach Wegen, die vorhandenen Fähigkeiten zu stärken, das soziale Umfeld zu aktivieren und nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen.

Einzugsgebiet

Soziotherapie auch als Hausbesuch.

Neben meinem Praxisraum in Köln biete ich Soziotherapie auch als Hausbesuch an — im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Die Fahrtkosten werden von der Krankenkasse über eine Fahrpauschale mit übernommen.

Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Für wen ist Soziotherapie geeignet?

Soziotherapie richtet sich an Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen, zum Beispiel:

Häufige Fragen zur Soziotherapie

Eine Verordnung kann durch Fachärzt:innen für Psychiatrie, Neurologie oder Psychotherapie, durch Psycholog:innen, Institutionsambulanzen oder Kliniken (im Rahmen des Entlassmanagements für 7 Tage) erfolgen. Auch Hausärzt:innen können mit dem Formular 28 die ersten 5 Sitzungen verordnen.

In der Regel werden bis zu 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren von der Krankenkasse genehmigt.

Soziotherapie ist eine Kassenleistung nach § 37a SGB V. Bei vorliegender Verordnung wird Soziotherapie von der Krankenkasse übernommen. Es entstehen für Sie in der Regel bis auf einen gesetzlich festgelegten kleinen Eigenanteil pro Verordnung keine Kosten. Gegebenfalls kommt für Sie auch eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse in Frage.

Ich unterstütze Sie gerne beim organisatorischen Ablauf und bei der Beantragung — von der Verordnung bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse.

Kostenübernahme und Verordnung

Die ambulante Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 37a SGB V. Eine Verordnung kann durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie, Neurologie oder Psychotherapie, Psycholog*innen, Institutionsambulanzen oder Kliniken (im Rahmen des Entlassmanagements für 7 Tage) erfolgen.

Auch Hausärztinnen und Hausärzte können (mit dem Formular 28) die ersten 5 Sitzungen verordnen. In der Regel werden bis zu 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren von der Krankenkasse genehmigt.

Ich unterstütze Sie gerne beim organisatorischen Ablauf und bei der Beantragung.